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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Annahmefrist
Der Käufer ist an die verbindliche Bestellung von 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb der Frist schriftlich bestätigt hat oder innerhalb dieser Frist die Lieferung ausgeführt ist.

Der Lauf der Frist beginnt mit der Abgabe der verbindlichen Bestellung. Die Annahmefrist ist gewährt, wenn die schriftliche Bestellung oder die Lieferung vor Fristablauf beim Käufer eingeht.

 

§ 2 Schriftform für Nebenabreden bei Vertragsabschluß
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der verbindlichen Bestellung bei Vertragsabschluß bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Insbesondere sind die Handelsvertreter des Käufers nicht berechtigt, namens des Verkäufers irgendwelche mündlichen Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Zusicherungen zu vereinbaren.

 

§ 3 Kaufpreiszahlung / Eigentumsvorbehalt
Der gesamte Kaufpreis ist Zug um Zug gegen die Übergabe des Kaufgegenstandes fällig und zahlbar. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Verkäufer oder auf eine von ihm angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen. Verkaufspersonal, Handelsvertreter oder technisches Personal des Verkäufers sind zum Empfang von Zahlungen nicht berechtigt.

Bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisschuld behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Kaufgegenständen vor. Vor Wegfall des Eigentumsvorbehaltes darf der Käufer über die gelieferten Kaufgegenstände nur unter ausdrücklichem Hinweis auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt und in der Weise verfügen, daß das Vorbehaltseigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bestehen bleibt. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstände muß der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

 

§ 4 Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Betriebsstätte des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers zeitlich verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer über.

Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

 

§ 5 Lieferverzögerung
Fälle höherer Gewalt, die den Verkäufer ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern, entbinden den Verkäufer von der Erfüllung diesen Vertrages bis zum Wegfall der höheren Gewalt. Vorraussetzung ist jedoch, daß der Verkäufer den Käufer unverzüglich vom Eintritt der höheren Gewalt unterrichtet.

Die Unmöglichkeit einer genügenden Versorgung mit Roh- und Hilfsstoffen, die Unmöglichkeit der Beschaffung von Transportmitteln, Streiks und Aussperrungen werden einem Fall höherer Gewalt gleichgesetzt.

 

§ 6 Gewährleistung
Ist der gelieferte Kaufgegenstand mangelhaft oder fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft, so ist der Verkäufer nach seiner Wahl verpflichtet, entweder durch Nachbesserung den Kaufgegenstand in einen vertragsmäßigen Zustand zu versetzen oder eine vertragsgerechte Ersatzlieferung zu erbringen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu verlangen.

 

§ 7 Haftungsbegrenzung
Für Schäden außerhalb der Mängelgewährleistungsfrist - also insbesondere für Schäden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handhabung - haftet der Verkäufer nur insoweit, als ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn und soweit der eingetretene Schaden gerade auf der schuldhaften Verletzung einer wesendlichen Vertragspflicht beruht.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.

 

§ 8 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lemgo.